„Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden wie beim Fahrrad.“

– Adam Opel, 1837 – 1894

Radeln mit Strom und stetem Rückenwind

Angenehmer geht’s nicht.

Opels Wort gilt umso mehr seit der Erfindung des E-Bikes. Denn das E-Bike eröffnet Dir eine ganz neue und zugleich ganz vertraute Erfahrung: Du fährst und fährst und fährst und fährst …
Doch welches E-Bike ist für Dich das richtige?

Welches E-Bike passt zu Dir?
Ein kleiner E-Bike-Radgeber…

Am besten ist es natürlich, wenn Du zu uns ins Geschäft kommst. Dann kannst Du die Räder sehen, anfassen, ausprobieren. Wir messen mit Dir die richtige Rahmenhöhe aus; wir ermitteln mit Dir die Ansprüche, die Du an Dein E-Bike stellst, und wir montieren Dir das ergänzende Zubehör, das Du brauchst.

Häufige Fragen

  • Was unterscheidet E-Bike, Pedelec oder S-Pedelec?

    Zwar ist die Bezeichnung „E-Bike“ allgemein für Elektrofahrräder geläufig – streng genommen ist das nicht ganz korrekt. Das Verkehrsrecht unterscheidet streng zwischen Pedelec, S-Pedelec und E-Bike:
    Das Pedelec (Pedal Electric Cycles) ist ein Fahrrad mit Elektromotor, der den Radler ausschließlich beim Treten unterstützt. Wobei die Motorleistung auf 250 Watt begrenzt bleibt – bei 25 km/h Tempo schaltet sich der Antrieb ab.
    Das S-Pedelec hingegen unterstützt Radler auch über die Grenze von 25 km/h hinaus, meist bis zu 45 km/h.
    Beim E-Bike kann der Motor den Antrieb komplett übernehmen, teilweise bis zu Geschwindigkeiten von 45 km/h. Die Motorleistung reicht bis zu 500 Watt.

  • Muss ich mein E-Bike gegen Haftpflicht versichern?

    Da Pedelecs als Fahrräder gelten, sind Radler mit einer herkömmlichen privaten Haftpflichtversicherung ausreichend geschützt – vorgeschrieben ist sie allerdings nicht. Für E-Bikes, die auch ohne Muskelkraft fahren, und S-Pedelecs ist eine Haftpflichtversicherung mit Versicherungskennzeichen hingegen Pflicht.

  • Welche Versicherung ist sinnvoll?

    Für E-Bikes, die auch ohne unterstützende Muskelkraft fahren, und S-Pedelecs ist neben der Pflicht-Haftpflichtversicherung auch eine Teilkaskoversicherung sinnvoll. Denn: Die Hausratversicherung schützt keine schnelleren E-Bikes und S-Pedelecs vor Diebstahl. Des-weiteren erhalten Sie mit unserer Wertgarantie den bestmöglichen und umfassensten Versicherungsschutz.

  • Was übernimmt meine Wertgarantie?

    Die Wertgarantie umfasst z.b bei meinem E-Bike-Komplett-Schutz folgende Punkte. Fall/Sturzschäden,Vandalismus,Feuchtigkeit,Unfallschäden,unsachgemäße Handhabung, Verschleiß ab dem 7.Monat (z.b Bremsen, Bremsscheiben, Kette, Kasette). Des-weiteren sind ab dem 13.Monat der Akkuschutz (auch bei eigens verursachten Sturzschäden), Motorschutz, Arbeitslohn und Ersatzteile, Teilediebstahlschutz, Diebstahlschutz (einfacher Diebstahl, Raub und Einbruchdiebstahl) und der Pick-Up-Service mitversichert.

    Der Kostenbeitrag für die Versicherten fällt pro Jahr 1x an. Dieser kann auch bis zu 6 Monaten nach dem Kauf noch abgeschlossen werden.

  • Wie weit komme ich mit meinem Akku?

    Das hängt vom Energieinhalt des Akkus ab, Reichweiten von 60 und bis zu 140 Kilometer sind durchaus möglich. Prinzipiell gilt: Je höher die Wattstundenzahl, desto größer die Reichweite. Doch auch zwischen den Anbietern gibt es je nach Elektroantrieb bei gleicher Ladung unterschiedliche Aktionsradien. Eine Rolle spielt zudem, wie hoch die Trittleistung/frequenz ist. Und auch, wie gut der Antrieb mit der Energie aus dem Akku umgeht.

    Bosch Reichweiten Assistent

  • Wie und wann sollte ich meinen Akku aufladen?

    Ein Akku lebt von der Pflege und der jeweiligen Nutzung des einzelnden. Es solte stets versucht werden den Akku nicht bis der Motor ausgeht zu nutzen, sprich Ihn Tiefen-zu entladen. Kälter als Temperaturen von unter 8-10 Grad sollte dieser ebenfalls nicht längerfristig ohne Betrieb ausgesetzt sein. Bewegen Sie Ihr Rad auch bei niedrigeren Temperaturen reicht die eigene Wärmeentwicklung vollständig aus. Am besten entnimmt man den Akku Zuhause und sorgt so für eine Zimmertemparatur. Alle unsere Ladesysteme und Akku-Varianten besitzen eine Abschaltautomatik. Diese merkt eigenständig wann der Akku den Ladestatus von 100% erreicht und stellt Akku und Netzteil/Ladegerät selbstständig ab. Dieses ermöglicht ein entspanntes und Sorgenfreies Laden auch über Nacht.

  • Wie lagere ich meinen Akku richtig?

    Die meisten Pedelecs sind mit Lithium-Ionen-Akkus ausgestattet; diese können durchaus teilentladen gelagert werden, ohne an Kapazität zu verlieren. Bei Ladungen unter 50 Prozent empfiehlt es sich allerdings, die Akkus vor dem Lagern zu laden.

  • Wie lange hält der Akku punkto Lebensdauer?

    Das kommt drauf an. Die Akku-Kapazität sinkt mit der Anzahl der Ladezyklen. Die Lebensdauer hängt damit von der Intensität der Nutzung ab. Bei sachgemäßem Gebrauch liegt der Kapazitätsverlust nach 500 Ladungen etwa bei 25 Prozent. Das heißt: Wer einmal die Woche seinen Akku lädt, braucht etwa zehn Jahre, um die Marke zu erreichen.

  • Schaden Minus-Temperaturen dem Akku?

    Lithium-Ionen-Akkus sollten am besten bei Zimmertemperatur geladen werden. Das Laden und Entladen bei Frost kann den Batteriezellen schaden. Gute Nachricht: Ist der Akku raumwarm, dürfen sie auch bei Temperaturen unter Null fahren. Die Wärmeentwicklung beim Fahren reicht aus, die Lithium-Zellen auf Betriebstemperatur zu halten. Allerdings solltest du auf halber Strecke keine längere Pause einlegen.

  • Darf ich mit meinem E-Bike den Radweg nutzen?

    Pedelecs mit maximal 25 km/h gelten rechtlich als Fahrräder und sind somit für den Radweg zugelassen. Anders sieht es bei S-Pedelecs und E-Bikes aus: In und außerhalb von geschlossenen Ortschaften müssen sie die Straße nutzen.

  • Ist Alkoholtrinken und E-Bike fahren erlaubt?

    Wer mit dem E-Bike oder S-Pedelec unter Alkoholeinfluss unterwegs ist, wird wie ein Autofahrer behandelt: Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor – ab 1,1 Promille eine Straftat.
    Für Pedelecs mit Motorunterstützung bis 25 km/h gelten die Reglungen für unmotorisierte Fahrräder: Wer 1,6 Promille im Blut hat, gilt als „absolut fahruntüchtig“ und begeht eine Straftat, wenn er das Rad besteigt. Doch bei einem Unfall kann auch die Fahrt bereits mit 0,3 Promille als Ordnungswidrigkeit gelten.

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